Kostenübernahmen
Wir haben eine Zulassung und einen Versorgungsvertrag mit allen Kranken- und Pflegekassen. Das bedeutet für Sie im Gegensatz zu der privaten Altenpflege zuhause bis zu 100% Kostenerstattung durch die Kassen. Beim Erstgespräch erfahren Sie, welche Möglichkeiten wir bieten und welche Kostenübernahmen (z.B. Demenzgeld oder gesondertes Betreuungsgeld für Demenz) Sie über Ihre Kranken- oder Pflegekasse beantragen können.
Was leistet die Pflegekasse?
- Sachleistung: Die Pflege wird durch einen Pflegedienst durchgeführt.
- Pflegegeld: Die Pflege wird von einem Angehörigen durchgeführt.
- Kombination: Die Pflege wird von einer Tagespflege und/oder Pflegedienst und Angehörigen durchgeführt
Für die Höhe der Erstattung bzw. Übernahme der Pflegekosten ist eine Beurteilung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen Voraussetzung.
Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegegraden eingeteilt. Erfahren Sie gleich mehr über die Erstattungsmöglichkeiten je nach Pflegegrad.
Kein Pflegegrad?
Liegt noch kein Pflegegrad vor, kann der Aufenthalt in unserer Tagespflege mit 50,- € abgegolten werden. Wurde bereits ein Pflegegrad beantragt, kann dieser bis zu 4 Monate rückwirkend berechnet werden.