Kostenübernahme nach Pflegegrad (ab 01.01.2017)
Die Preise und die Eigenanteile der Senioren-Tagespflege Villa Via Vita werden von der Krankenkasse / Pflegekasse festgelegt und in einem regelmäßigen Turnus neu berechnet. Dazu finden Sie auf unserer Partnerseite mit detaillierten Informationen beim AOK-Pflegedienstnavigator mehr Informationen. Im Folgenden haben wir für Sie einige Richtwerte für die Übernahme der Tagespflege-Kosten nach Pflegegrad zusammengestellt.
Hat der medizinische Dienst der Krankenkassen grundsätzlich einen Hilfebedarf im Bereich
- der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie
- eine dauerhafte erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz
- dementiell bedingter Erkrankungen
festgestellt, stellen die Krankenkassen einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- Euro pro Monat zur Verfügung.
Wird in einem Kalenderjahr der Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, wird der nicht beanspruchte Teil auf das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Das heißt, dass der Leistungsbetrag spätestens am 30.06. des Folgejahres verfällt. Ein Antrag auf Übertragung eines nicht beanspruchten Leistungsbetrages auf das folgende Kalenderhalbjahr muss nicht gestellt werden.
Hier gibt es durch die Neuorientierung von der Pflegestufe zu Pflegegraden auch Sonderregelungen für den Übertrag das 2016, bitte sprechen Sie uns darauf an.
Dieses Geld ist weiterhin zweckgebunden zu verwenden für
- die Betreuung des Pflegebedürftigen in einer teilstationären Pflegeeinrichtung,
- die Betreuung des Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege oder auch Tagespflege
- oder bei Inanspruchnahme vergleichbarer anderer Betreuungsangebote (zum Beispiel familienentlastende Dienste, Betreuungsgruppen für Demenzkranke).
Für wen ist der Pflegegrad 2 gedacht? Welche sind die zu ermittelnden Bedingungen für Pflegegrad 2?
Versicherte mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Die Pflegekasse erstattet Kosten für die Tagespflege und Fahrdienst monatlich bis zu 689,- Euro + 125,- Euro Entlastungsbetrag
Für die Pflegegrad 2 gilt folgender Richtwert für eine Kostenübernahme pro Tag:
Pflegegrad 2: 39,34 Euro Pflegekosten + 4,80 Euro Betreuungszuschlag
Für wen ist der Pflegegrad 3 gedacht? Welche sind die zu ermittelnden Bedingungen für Pflegegrad 3?
Für Versicherte mit einer schweren Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Die Pflegekasse erstattet Kosten für die Tagespflege und Fahrdienst monatlich bis zu 1298,- Euro + 125,- Euro Entlastungsbetrag.
Für die Pflegegrad 3 gilt folgender Richtwert für eine Kostenübernahme pro Tag:
Pflegegrad 3: 43,60Euro Pflegekosten + 4,80 Euro Betreuungszuschlag
Für wen ist der Pflegegrad 4 gedacht? Welche sind die zu ermittelnden Bedingungen für Pflegegrad 4?
Für Versicherte mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten. Die Pflegekasse erstattet Kosten für die Tagespflege und Fahrdienst monatlich bis zu 1612,- Euro + 125,- Euro Entlastungsbetrag.
Für die Pflegegrad 4 gilt folgender Richtwert für eine Kostenübernahme pro Tag:
Pflegegrad 4: 49,37 Euro Pflegekosten + 4,80 Euro Betreuungszuschlag
Für wen ist der Pflegegrad 5 gedacht? Welche sind die zu ermittelnden Bedingungen für Pflegegrad 5?
Für Versicherte mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten und besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Die Pflegekasse erstattet Kosten für die Tagespflege und Fahrdienst monatlich bis zu 1995,- Euro + 125,-Euro Entlastungsbetrag.
Für die Pflegegrad 5 gilt folgender Richtwert für eine Kostenübernahme pro Tag:
Pflegegrad 5: 57,27 Euro Pflegekosten + 4,80 Euro Betreuungszuschlag
Der Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen beträgt 15,17 Euro täglich bei in Anspruchnahme der Tagespflege und kann mit dem Entlastungsebetrag verrechnet werden.
Die genauen Details können Sie gerne mit uns ermitteln, wenn der Pflegebedürftige / Angehörige aus dem Raum Weilheim /Schongau stammt. Hinterlassen Sie einfach eine Nachricht, wir werden uns sobald als möglich bei Ihnen melden.
Speziell für den Umgang mit Demenzerkrankungen können Sie hier auch unsere Demenzbauftragte kontaktieren. Der telefonische Service steht Ihnen kostenfrei werktags zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr zur Verfügung, wenn Sie Ihren Wohnsitz in einem dieser Orte / PLZ-Bereiche haben.